Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 11.11.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4687
OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt; Vergütungsanspruch; Kostenforderung; Verjährung; Ansprüche gegen die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 19; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 634
  • FamRZ 1995, 239
  • AnwBl 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 08.02.2022 - 6 U 34/21

    Unwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung; Zusätzliche

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 78/22

    Klage eines Rechtsanwalts gegen einen anderen auf Unterlassung; Unterlassung des

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ).
  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ), was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982 ).
  • LG Cottbus, 22.06.2022 - 1 O 174/21
    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • AG Bad Iburg, 04.01.2008 - 5 F 382/07

    Ausgestaltung der Berechnung des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts durch

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass im Umfang und für die Dauer der Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen seinen Mandanten nicht geltend machen kann; diese zugunsten der bedürftigen Partei wirkende Sperre ist zwingend und umfassend (OLG Köln NJW-RR 1995, 634).
  • AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07

    Zulässigkeit einer Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass im Umfang und für die Dauer der Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen seinen Mandanten nicht geltend machen kann; diese zugunsten der bedürftigen Partei wirkende Sperre ist zwingend und umfassend (OLG Köln NJW-RR 1995, 634 [OLG Köln 02.08.1994 - 10 WF 131/94] ).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 11.11.1994 - 2/10 O 409/93, 2-10 O 409/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10531
LG Frankfurt/Main, 11.11.1994 - 2/10 O 409/93, 2-10 O 409/93 (https://dejure.org/1994,10531)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.1994 - 2/10 O 409/93, 2-10 O 409/93 (https://dejure.org/1994,10531)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 1994 - 2/10 O 409/93, 2-10 O 409/93 (https://dejure.org/1994,10531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe des Titels und Unterlassung der Zwangsvollstreckung; Rechtscharakter eines Partnervermittlungsvertrags; Vollstreckung aus einem Titel unter Verstoß gegen die guten Sitten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 634
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 37-IV-01
    Für eine krasse Verkennung der Rechtslage - wie sie für Willkür erforderlich ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11.03.1999 - Vf. 40-IV-97; SächsVerfGH, Beschluss vom 12.07.2001 - Vf. 3-IV-01) - ist aber nichts zu ersehen, zumal das gezielte Ausnutzen des Mahnverfahrens zur Verschleierung materiell-rechtlicher Problemstellungen irreführend und die vom Amtsgericht zu § 656 BGB vertretene Rechtsmeinung im Endergebnis zumindest nicht unvertretbar war (vgl. BGHZ 112, 122 ff.; zur Erwirkung eines Vollstreckungsbescheids: LG Erfurt VuR 1996, 95; KG KGReport 1995, 70; LG Frankfurt/M NJW-RR 1995, 634; OLG Düsseldorf VuR 1994, 355; OLG Stuttgart NJW 1994, 330).
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